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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 4 KR 172/02 ER   

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https://dejure.org/2002,10651
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 4 KR 172/02 ER (https://dejure.org/2002,10651)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.12.2002 - L 4 KR 172/02 ER (https://dejure.org/2002,10651)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - L 4 KR 172/02 ER (https://dejure.org/2002,10651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Nichtgewährung - Leistung - Sondennahrung - Gefahr für Leib und Leben - keine Verweisung auf Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 2 Abs. 1 BSHG
    Kostenübernahme für Sondennahrung durch eine Krankenversicherung; Einstweilige Anordnung bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben; Verweisung auf Leistungen der Sozialhilfe durch eine Krankenversicherung bei lebensbedrohlichem Zustand eines Versicherten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für Sondennahrung durch eine Krankenversicherung; Einstweilige Anordnung bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben; Verweisung auf Leistungen der Sozialhilfe durch eine Krankenversicherung bei lebensbedrohlichem Zustand eines Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2002 - L 5 B 3/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 4 KR 172/02
    Soweit -- wie in diesem Fall für die Ast -- unmittelbar eine Gefahr für Leib und Leben droht, müssen negative Kompetenzkonflikte zwischen Sozial- und Verwaltungsgerichten zu Lasten eines hilfesuchenden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vermieden werden (vgl hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen -- L 5 B 3/02 KR ER = NZS 2002, 498, 499 --).
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1426/01

    Unzureichende Interessenabwägung bei der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 4 KR 172/02
    Aus diesem Grund hat das Gericht regelmäßig eine Abwägung zwischen dem Interesse der öffentlichen Gewalt und dem privaten Interesse des Betroffenen vorzunehmen (vgl BVerfG, Beschluss vom 26. September 2001 -- 1 BvR 1426/01 = AP Nr. 12 zu Art. 19 Grundgesetz -- GG --).
  • LSG Niedersachsen, 14.09.1998 - L 4 KN 4/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 4 KR 172/02
    Wenn der Erfolg der Klage in der Hauptsache wahrscheinlich ist, können die Anforderungen an den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung geringer sein, sie können sich vermindern, je höher der Grad der Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache ist (vgl Beschluss des Senats vom 14. September 1998 -- L 4 KN 4/98 KR ER = SGb 1999, 254 --).
  • SG Braunschweig, 15.03.2004 - S 6 KR 33/04

    Einstweilige Anordnung auf Kostentragung für täglich mehrfaches

    Soweit - wie in diesem Fall für den Antragsteller - unmittelbar eine Gefahr für Gesundheit und Leben droht, müssen negative Kompetenzkonflikte zwischen Sozial- und Verwaltungsgerichten zu Lasten eines hilfesuchenden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vermieden werden (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Dezember 2002, L 4 KR 172/02 ER m. w. N.).
  • SG Stade, 06.07.2005 - S 1 KR 98/05
    Zwar befürwortet die Kammer die sozialgerichtliche Rechtsprechung der letzten Jahre, wonach in vorläufigen Rechtsschutzverfahren aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung ein Verweis der Antragsteller auf andere (vermeint-lich) vorrangige Sozialleistungen unzulässig ist (siehe hierzu ua Beschluss des LSG Nie-dersachsen-Bremen vom 5. Dezember 2002 - L 4 KR 172/02 ER; Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2003 - L 5B 77/03 KR ER).
  • SG Frankfurt/Main, 28.11.2003 - S-20/KR-3790/03
    Ein Verweis auf Sozialhilfe wird nun auch eindeutig in der neueren Rechtsprechung abgelehnt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 05.12.2002 - Az: L 4 KR 172/02 ER - juris; Beschl. v. 14.05.2002 - L 4 KR 74/02 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.02.2002 - L 5 B 3/02 KR ER -NZS 2002, 498 = Breith 2002, 765; LSG Bayern, Beschl. v. 22.11.2002 - L 4 B 381/02 KR ER - http://sgurteile.system.recos.de; SG Dortmund, Beschl. v. 08.01.2002 - S 41 KR 413/01 ER - s. auch bereits LSG Berlin, Beschl. v. 09.08.2001 - L 9 B 412/01 KR ER -Breith 2001, 941 = NZS 2002, 540; Beschl. v. 01.03.1999 - L 9 B 7/99 KR/ER -Breith 1999, 910; von daher unzutreffend der Hinweis auf eine anders lautende "h.M." bei Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 7. Aufl. 2002, § 86b, Rdnr. 31).
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